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   BVerwG, 11.10.2005 - 5 B 35.05, 5 PKH 17.05   

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https://dejure.org/2005,21480
BVerwG, 11.10.2005 - 5 B 35.05, 5 PKH 17.05 (https://dejure.org/2005,21480)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2005 - 5 B 35.05, 5 PKH 17.05 (https://dejure.org/2005,21480)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 5 B 35.05, 5 PKH 17.05 (https://dejure.org/2005,21480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erhalt von Vertriebenenausweisen für Vertriebene aus Kaliningrad - Verlust der Rechtsstellung als Statusdeutscher durch spätere Rückkehr in das Gebiet der Vertreibung

  • Wolters Kluwer

    Erhalt von Vertriebenenausweisen für Vertriebene aus Kaliningrad - Verlust der Rechtsstellung als Statusdeutscher durch spätere Rückkehr in das Gebiet der Vertreibung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2005 - 5 B 35.05
    Rechtsfragen zu Normen des ausgelaufenen bzw. des auslaufenden Rechts kommt daher regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung für die Zulassung der Revision zu, denn mit ihr könnte keine auch für die Zukunft richtungsweisende Klärung erreicht werden (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).

    Klärungsbedürftig bleibt diese Rechtsfrage allerdings dann, wenn durch die ausgelaufene Regelung noch ein erheblicher, im Einzelnen nicht überschaubarer Personenkreis betroffen ist, für den eine Klärung von Bedeutung wäre (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. m.w.N., vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 6.98 - juris und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15), wobei es dem Beschwerdeführer obliegt, konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 6.98 - juris).

  • BVerwG, 22.12.1999 - 10 B 6.98

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2005 - 5 B 35.05
    Klärungsbedürftig bleibt diese Rechtsfrage allerdings dann, wenn durch die ausgelaufene Regelung noch ein erheblicher, im Einzelnen nicht überschaubarer Personenkreis betroffen ist, für den eine Klärung von Bedeutung wäre (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. m.w.N., vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 6.98 - juris und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15), wobei es dem Beschwerdeführer obliegt, konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 6.98 - juris).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2005 - 5 B 35.05
    Die für die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erforderliche Bedeutung einer Klärung der streitentscheidenden Rechtsfrage für die einheitliche Auslegung und Anwendung bzw. die Fortbildung des Rechts setzt ein über den Einzelfall hinausgehendes, allgemeines Interesse voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 92).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulassung der Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht,

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2005 - 5 B 35.05
    Klärungsbedürftig bleibt diese Rechtsfrage allerdings dann, wenn durch die ausgelaufene Regelung noch ein erheblicher, im Einzelnen nicht überschaubarer Personenkreis betroffen ist, für den eine Klärung von Bedeutung wäre (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. m.w.N., vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 6.98 - juris und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15), wobei es dem Beschwerdeführer obliegt, konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 6.98 - juris).
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